Wir betreuen & beraten Sie bei Fest-/ Neuinstallationen sowie Umrüstungen in Sachen Veranstaltungs- & Elektrotechnik

inkl. Abnahme sowie allen Anlagen- & Geräteprüfungen nach DIN VDE 0100-600 und 0701-0702.

 

Ist die Prüfung wirklich nötig?

Sie ist Pflicht! In Deutschland haben Unternehmer diesbezüglich keinerlei Wahlfreiheit.

Verwenden Sie elektrische Anlagen und Betriebsmittel, so müssen diese regelmäßig geprüft werden. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Vor allem allerdings gefährdet jeder Betrieb, der nicht prüft, die Gesundheit aller Mitarbeiter.

Wer Betriebsmittel und Anlagen nicht regelmäßig wartet, geht das Risiko ein, dass es zu einem technischen Zwischenfall kommt, der unter Umständen enorme Auswirkungen haben kann. Die DGUV hat die Prüfpflicht eingeführt, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu reduzieren.
Das hat sich in der Praxis auch bewährt. Zum Schutz der Angestellten, die mit den elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen arbeiten müssen, hat jeder Unternehmer die Verantwortung dafür zu tragen, dass er wie vorgeschrieben prüft.

Die Frist zur Wiederholung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist nicht einheitlich. Der Richtwert liegt bei sechs Monaten. Im Baustellenbereich müssen die Geräte alle drei Monate auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen und Anschlussleitungen mit Stecker müssen auf Baustellen und in Werkstätten mindestens einmal jährlich überprüft werden. In einem Büro beträgt die Prüffrist für bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss zwei Jahre.

Was ist VDE 0701?

Für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel und Maschinen gilt die VDE 0701. Sie regelt die Prüfung bei einer Veränderung des elektrischen Gerätes. Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen nicht nur bei der ersten Inbetriebnahme, sondern nach jeder Instandsetzung und Veränderung auf ihre Betriebssicherheit hin überprüft werden. Die Wiederholungsprüfungen erfolgen in regelmäßigen Abständen nach der DIN VDE 0702. Das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung arbeitet an einheitlichen Prüfnormen für Europa.

Teil der DGUV Vorschrift 3

VDE 0701 ist Teil der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3). Seit 1979 sind Unternehmer verpflichtet, die elektrischen Anlagen und Geräte in Ihren Betrieben regelmäßig kontrollieren zu lassen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind eigenständige Rechtsverordnungen. Speziell im Bereich Elektrotechnik gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel die VBG 4. Sie legt den Prüfumfang und die DGUV V3 Prüffristen fest. Der Prüfungsumfang nach VDE 0701 besteht im Wesentlichen aus einer Besichtigung und Messungen der Geräteteile und der Leitungen. Das Gehäuse wird auf Schäden überprüft. Anschlussleitungen werden auf äußere Mängel hin überprüft.

Für welche Geräte gilt die Norm VDE 0701?

Der E-Check nach VDE 0701 gilt für alle Geräte mit einer Wechselspannung bis zu 1000 Volt und für Gleichspannung bis 1500 Volt. Diese Sicherheitsüberprüfung gilt für Computer und Monitore. Scheinwerfer, Kabeltrommeln oder Betonmischer fallen ebenso unter diese Prüfvorschrift.

 

So läuft die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ab

Das prüfen elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 wird grob in drei Schritte unterteilt, nämlich der initialen Sichtprüfung der gesamten Anlage, der Funktionsprüfung vorgegebener Maßnahmen und Sicherheitsaspekte und der Messprüfung einzuhaltender Richt- und Grenzwerte.

Bei der Sichtprüfung geht es vor allem darum, offensichtliche Mängel zu beseitigen sowie den allgemeinen Wartungszustand einzuschätzen. Die Funktionsprüfung ist etwas komplexer und umfasst zudem das Simulieren verschiedener Szenarien (Kurzschluss, Gehäusespannung), um alle sicherheitsrelevanten Elemente wie RCD-Schutzschalter, Erdungssysteme, Brandhemmer etc. einer relevanten Prüfung zu unterziehen.

Abschließend erfolgt die Aufnahme relevanter Messwerte, deren Einhaltung nicht nur für die Sicherheit des Gesamtsystems wichtig sind, sondern auch den vorhandenen Leistungsumfang feststellt, sollte die Anlage beispielsweise seit der letzten Prüfung verändert worden sein. Werden Mängel festgestellt, wird dem Betreiber Zeit gegeben, diese zu beseitigen und so eine vollständige Abschaltung zu verhindern. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100-0105 empfiehlt sich, da Mängel frühzeitig erkannt und Risiken für den sicheren Betrieb somit ausgeschlossen werden können.

Sollten Sie eine ältere elektrische Anlage besitzen, gegebenenfalls ohne Dokumentation, so können wir auch diese problemlos einer Prüfung unterziehen.

 
 

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 ist eine für die Betreiber elektrischer Anlagen wiederkehrende Pflichtprüfung, die von der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) unter der DIN VDE herausgegeben wird.

Hiervon ist nicht nur die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 bzw. 0100, sondern auch die Inbetriebnahme betroffen, denn die als DIN VDE 0100 bezeichnete Norm inklusive aller Unternormen beschreibt das Errichten von Starkstrom- und Niederspannungsanlagen, während die DIN VDE 105 den Betrieb regelt. Die Obergrenze liegt hierbei bei 1000 V Starkstrom. Die Stromstärke (Ampere) sind ebenso wie die maximale Belastung (Watt) nicht vorgeschrieben, ergeben sich aber durch die in der Prüfung zulässigen Höchstgrenzen.

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 bzw. 0100 muss bereits vor der ersten Inbetriebnahme durchgeführt und das Prüfprotokoll erstellt werden. Verantwortlich hierfür ist der Betreiber der Anlage, nicht der Bediener, wobei dieser beispielsweise bei Nichtbeachtung verstrichener Prüftermine ebenfalls haftbar gemacht werden kann. Durch eine regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105 schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen und wirtschaftlichen Ausfallzeiten, wenn Personen, Anlagen oder Geräte durch ein ungeprüftes Betriebsmittel dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.